ArchivPolitik | 03.03.2010
Christine Schneider: Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen -Konfusion in der Landesregierung
Die Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft des rheinland-pfälzischen Landtages, Christine Schneider, kritisiert die widersprüchlichen Äußerungen innerhalb der Landesregierung zur Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen. Während sich Agrarminister Hering (SPD) gemeinsam mit der Bundesregierung gegen eine Förderung ausspreche, sei Umweltministerin Conrad (SPD) dafür. Während Hering die Bundesregierung auffordere, Solaranlagen auf Ackerflächen nicht zu fördern, kritisiere Conrad die Bundesregierung dafür, dass sie die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen streicht. Dieses Durcheinander in der Landesregierung sei abenteuerlich, so Schneider.
"Aufgrund gesunkener Modulpreise für Solaranlagen und in Anbetracht der gegenwärtigen Vergütungssätze ist es zu einer Überförderung in der Solarstrombranche gekommen. Der Verbraucher profitiert nicht vom Sinken dieser Kosten, da über seine Steuerzahlung und den Energiepreis die Subventionierung der Solarbranche weiterläuft. Die dadurch stark gestiegenen Renditen der Unternehmen insbesondere für Freiflächen-Anlagen führen dazu, dass unsere Landschaft mit Solaranlagen zugepflastert wird.
Auf Ackerflächen muss grundsätzlich die Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Biomasse für die Bioenergieerzeugung Vorrang haben.
Wertvolle Acker- und Grünlandfläche müssen vor Überbauung geschützt werden. Im Sinne einer Sicherung der zur Verfügung stehenden Ackerflächen muss deshalb die photovoltaische Nutzung von Dächern, Lärmschutzwänden, versiegelten Flächen oder Konversionsflächen im Vordergrund stehen."
Die SPD, so Schneider, habe in der Großen Koalition die nun beschlossene sinnvolle Lösung verhindert. Sie sei nun durch die bürgerliche Koalition möglich geworden. Hering müsse jetzt seiner Kollegin Conrad klar machen, dass die Interessen der Solarlobby nicht vor dem Schutz der Kulturlandschaft stehen dürfen.
Hintergrund: Am 23. April 2009 plädierte Landwirtschaftsminister Hering, Photovoltaikanlagen nicht auf landwirtschaftlichen Nutzfläche zuzulassen:
"Photovoltaikanlagen (sollten) nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen installiert werden. Solche Anlagen sollten vorrangig auf Gebäuden und an Lärmschutzwänden vorgesehen werden." Umweltministerin Conrad erklärte am 23. Februar 2010 hingegen, Ackerflächen aus der Förderung herauszunehmen sei "fatal".
Quelle:
Christine Schneider, MdL
Vorsitzende des Ausschusses für
Landwirtschaft und Weinbau des Landtages Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Str. 16
67480 Edenkoben
Telefon (06323) 989801
Fax (06323) 989802
info@christine-schneider.de
www.christine-schneider.de
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sola schrieb am 22.04.2010 um 00:50 Uhr
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Das BMU hatte in seiner Studie „Erneuerbare Energien in Zahlen“ darauf hingewiesen, dass zwar die geschätzten Kosten durch das EEG 3,3 Mrd Euro erreichten, aber der geschätzte Nutzen 9,4 Mrd Euro betrage und hier allein die Senkung der Stromkosten über den so genannten Merit-Order-Effekt, d.h. die Verdrängung konventioneller Stromproduktion durch EEG-Strom 5,0 Mrd. Euro.
Siehe hierzu die hervorragende Info des SFV unter
http://www.sfv.de/pdf/MeritOrder_Effekt_040409pdf.pdf
Wertvolle Acker- und Grünlandflächen sollten selbstverständlich vor Überbauung geschützt werden aber es gibt ja auch genügend Flächen, die nicht zum Anbau von zum Verzehr bestimmten Pflanzen bestimmt sind, z.B. die der bis 2013 hoch subventionierten Tabakanbaubetriebe. Außer diesen „echten“ Subventionen muß der Steuerzahler ja noch die direkten und indirekten Gesundheitskosten zur Behandlung von rauchbedingten Krankheiten tragen.
Weiterhin werden beidseitig entlang von Autobahnen auf einem Streifen von 250 m Breite durch den Feinstaub von Reifenabrieb, Fahrbahnabrieb und Bremsbackenabrieb die landwirtschaftlich genutzten Flächen belastet.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert zum Schutz der konsumierenden Bevölkerung diese Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen, z.B. die besagten Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder aber noch besser in Kombination mit den noch effektiveren Windkraftanlagen.
Es gibt auch genügend Beispiele, die eine gleichzeitige Nutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Kombination mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermöglichen.
Die Sinnhaftigkeit der nun beabsichtigten Änderung des EEG ist fraglich. Die jetzige Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages bestätigte, dass die Kürzungspläne der Bundesregierung und Regierungsfraktionen große Risiken für die Zukunft der deutschen Solarwirtschaft bergen. Die Sachverständigen waren sich einig darin, dass die Abschaffung der Solarstromvergütung auf Ackerflächen große Nachteile bringen würde und sprachen sich für eine Fortsetzung der Vergütung auf Ackerflächen aus. Die Entscheidung über konkrete Anlagen und Raumplanung sollte wie bislang in den Kommunen entschieden werden.
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth äußerte vor Branchenvertretern: "Eine Modernisierung der Stromversorgung kann nur eine Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bedeuten."
Und Dr. Franz Alt schreibt: Die Demontage des erfolgreichen und weltweit kopierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch die schwarz-gelbe Bundesregierung richtet bereits vor ihrer Verabschiedung im Mai einen immensen Schaden an.
Neben Q-Cells hat nun auch das Mainzer Unternehmen Schott Solar erklärt, Teile der Produktion ins Ausland zu verlegen. Grund seien unter anderem die geplanten massiven Kürzungen im Jahre 2010 bei der Förderung der Photovoltaik. Damit wird die Befürchtung bestätigt, dass die Bundesregierung mit diesem Schritt den Technologiestandort Deutschland aufs Spiel setzt.
Diese allgemein bekannten Informationen sind beim Umweltbundesamt, dem Solarenergie-Förderverein www.sfv.de und auch auf der Sonnenseite www.sonnenseite.com von Dr. Franz Alt nachzulesen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesregierung doch noch für eine moderatere Absenkung der Degressionssätze und vor allem langfristigere Zeiträume, z.B. Okt. 2010 entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Houben
Kölner Straße 18
76829 Landau
PAMINA-SOLAR-SÜDPFALZ
E - Mail: PAMINA-SOLAR(at)gmx.de
Telefon: 06341 / 51633
web: www.pamina-solar.de